Medienrecht und Schule

Medien verantwortlich nutzen und selbst gestalten

<p>Johannes Philipp vom&nbsp;Referat für Medienpädagogik der&nbsp;Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung hat eine umfassende Liste von Rechtsnormen, die für die Verwendung von Medien im Schulalltag wichtig sind, zusammengestellt.&nbsp;</p> <p>&nbsp;</p>

Wenn man Medien im Unterricht verwendet, hat man es mit vielen Gesetzen und Verordnungen zu tun: Dem Urheberrechts-, dem Jugendschutz-, dem Erziehungs- und Unterrichtsgesetz, datenschutzrechtlichen Bestimmungen dem Bürgerlichen Gesetzbuch und, keineswegs abschließend, aber sehr wichtig, in einigen Bundesländern den kultusministeriellen Erlassen bzw. Bekanntmachungen. In diesem Artikel soll das Urheberrechtsgesetz und seine Auswirkungen auf den Unterricht im Mittelpunkt stehen und anschließend auf weitere Rechtsnormen und Verordnungen eingegangen werden, die für die schulische Verwendung von Medien wichtig sind. Dabei sind die Veränderungen, die die Novellierung des Urheberrechtsgesetzes seit 01.01.2008 für die Schule mit sich brachten, einbezogen.

Während wir den gesetzlichen Rahmen vieler alltäglicher Handlungen, z. B. im Straßenverkehr, recht gut kennen, zeigt die Erfahrung, dass vielen Lehrerinnen und Lehrern der medienrechtliche Rahmen ihrer Berufsausübung ziemlich fremd ist. Wohl jeder von uns weiß, worauf er sich einlässt, wenn er falsch parkt, zu viel trinkt oder bei Rot über eine Kreuzung fährt. Kaum einer Lehrkraft scheinen aber die Konsequenzen bewusst zu sein, wenn sie ein Arbeitsblatt kopiert, eine mitgeschnittene Fernsehsendung, eine gekaufte Musik-CD im Unterricht einsetzt, oder ihre Schüler ermuntert, Materialien aus dem Internet in ihren Arbeiten zu verwerten. Vielen ist dieser rechtliche Rahmen viel zu komplex und sie verzichten manchmal deswegen lieber ganz auf den Medieneinsatz.

Stopp! – Geht das überhaupt?

Alle wichtigen Informationen zu diesem Thema finden Sie hier sowie im angehängten PDF.

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